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Klinische Grenzwerte Aminoglykoside

Zum 01. Januar 2020 hat das EUCAST die Gültigkeit der klinischen Grenzwerte für Aminoglykoside bei systemischen Infektionen eingeschränkt. Dieses Vorgehen spiegelt die Ansicht wieder, dass Aminoglykoside für die Monotherapie systemischer Infektionen ungeeignet sind, bei entsprechend niedriger MHK aber als Kombinationspartner erwogen werden können. Bei Infektionen, für die eine Kombinationstherapie mit einem Aminoglykosid ggf. in Frage kommt, werden unsere Befunde künftig einen entsprechenden Kommentar enthalten. Zudem wird üblicherweise eine MHK abrufbar sein. Für Infektionen des Harntraktes gelten diese Einschränkungen nicht.